Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Escoma Hüpfburgverleih

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hüpfburgen und Zubehör oder Funfoodmaschinen (Popcornmaschine und Zuckerwattemaschine) zwischen Escoma Hüpfburgverleih, Corinna und Markus Eschbaum, Fliederweg 17, 91341 Röttenbach (nachfolgend Vermieter genannt) und dem Kunden (Mieter). Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss
Die Buchung der Mietartikel erfolgt per Mail, telefonisch, per WhatsApp oder online über die Website.
Mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
Der Vermieter behält sich vor, Buchungen aus wichtigen Gründen (z. B. Unwetter, technische Defekte, Fehlbuchungen) abzulehnen oder zu stornieren.

3. Mietgegenstand und Nutzung
1. Die Hüpfburg oder Popcornmaschine / Zuckerwattemaschine wird dem Mieter in technisch einwandfreiem und sauberem, hygienisch einwandfreiem Zustand übergeben.
2. Der Mieter erhält eine Sicherheitsunterweisung vor Übergabe.
3. Der Betrieb der Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen.
4. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsregeln (keine Schuhe, kein Essen/Trinken, kein Feuer/Rauchen in der Burg, kein Klettern auf die Seitenwände) eingehalten werden.
5. Die maximale Personenanzahl von 10 Kindern (3 - 12 Jahre, max Körpergröße von 1,50m) darf nicht überschritten werden.

4. Wetterbedingungen und Sicherheit
1. Bei starkem Wind (ab Windstärke 5) oder aufkommendem Gewitter ist der Betrieb sofort einzustellen und die Luft abzulassen.
2. Bei Regen ist die Hüpfburg vor Wasser zu schützen (ggf. unterstellen oder abdecken), um Schimmelbildung und Übergewicht durch Wasser zu vermeiden.
3. Die Hüpfburg ist stets ordnungsgemäß zu befestigen. Das Befestigungsmaterial wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
4. Kein Essen, Trinken, Rauchen, Schuhe oder spitze Gegenstände in der Hüpfburg erlaubt.
5. Die Popcornmaschine/Zuckerwattemaschine darf nur durch Erwachsene bedient werden.
6. Die ausführlichen Sicherheits- und Warnhinweise sind Bestandteil des Mietvertrags und vom Mieter einzuhalten.
7. Schäden aus unsachgemäßem Auf- oder Abbau gehen zu Lasten des Mieters.

5. Kaution / Zahlung
1. Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 150,- € pro Hüpfburg/ 50€ pro Funfoodmaschine in bar zu hinterlegen.
2. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer und sauberer Rückgabe innerhalb 14 Tagen zurückerstattet.
3. Die Mietpreise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste des Vermieters, die auf der Homepage zu finden ist.
4. Lieferung, Auf- und Abbau können optional gegen Aufpreis gebucht werden.
5. Der Mietpreis (einschließlich der gebuchten Zusatzleistungen und Kaution) ist vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung, Paypal oder bar bei Abholung bzw. Anlieferung zu entrichten. Die Höhe der Kaution wird im Mietvertrag festgelegt und ist vor Übergabe des Mietgegenstands zu zahlen.Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstands vollständig zurückerstattet, abzüglich etwaiger Kosten für Schäden, Verlust oder grobe Verschmutzung; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

6. Stornierung
1. Eine Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn ist kostenfrei.
2. Bei kurzfristigeren Absagen behält sich der Vermieter vor, eine Ausfallgebühr von 50 % des Mietpreises zu berechnen.
3. Bei nachweislich schlechtem Wetter (Dauerregen/Sturm) ist eine kostenfreie Stornierung auch noch am Miettag möglich.

7. Haftung und Schäden
1. Der Mieter haftet für alle Schäden (Risse, Löcher, Brandschäden, Wasserschäden), die während der Mietzeit durch unsachgemäße Behandlung oder mangelnde Aufsicht entstehen.
2. Bei extremer Verschmutzung oder bei Rückgabe im nassen Zustand der Hüpfburg wird eine Reinigungspauschale von 50,- € erhoben.
3. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die aus der Nutzung der Mietsache resultieren, es sei denn, diese beruhen auf einem grob fahrlässigen Verschulden des Vermieters.
4. Der Mieter sorgt für die Bereitstellung eines geeigneten Aufstellplatzes der Hüpfburgen. Die Fläche muss eben, frei von Hindernissen und ausreichend groß sein, um die gemietete Hüpfburg sicher betreiben zu können. Geeigneter Untergrund ist eine ausreichend große Wiese oder Pflastersteine. Der Vermieter gibt die Mindestmaße im Mietvertrag bekannt.
5. Der Mieter haftet für Schäden am Mietgegenstand und Zubehör, die durch unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise, Auf- und Abbauanleitung oder unzureichende Aufsicht entstehen.
6. Der Mieter stellt sicher, dass die Sicherheits- und Aufsichtspflichten stets eingehalten werden, und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Pflichtverletzungen des Mieters beruhen.
7. Der Mieter ist verpflichtet, für eine ausreichende private Haftpflichtversicherung Sorge zu tragen.

8.Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrags besonders wichtig ist.
Für technische Ausfälle während der Mietdauer haftet der Vermieter nur, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Stromausfall) haftet der Vermieter nicht

9. Rückgabe
Die Mietdauer wird in der Buchungsbestätigung vereinbart. Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Hüpfburg muss trocken, sauber und ordnungsgemäß zusammengelegt zurückgegeben werden.
Bei verspäteter Rückgabe behalten wir uns vor, eine zusätzliche Mietgebühr zu berechnen

10. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (auf unserer Homepage zu finden)

11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters, sofern der Mieter Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Widerrufsbelehrung
Es besteht kein Widerrufsrecht.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Da es sich bei der Vermietung der Hüpfburg oder Popcornmaschine/Zuckerwattemaschine um eine solche Freizeitdienstleistung handelt und jeweils ein konkreter Miettermin vereinbart wird, besteht für den Mieter kein Widerrufsrecht.